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Kartellamt lässt NOZ/mh:n in Ostfriesland zukaufen, obwohl im Rheiderland der Wettbewerb endet

Das Bundeskartellamt gibt die Mehrheit an der Zeitungsgruppe Ostfriesland für NOZ/mh:n frei. Verbieten konnte es den Kauf wegen der Bagatellmarktschwelle nicht.

Zwei Briefkästen auf einem gemeinsamen Pfosten in flacher Marschlandschaft, Symbol für zwei Zeitungen unter einem Dach
KI-generiertes Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskartellamt hat am 21.10.2026 die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Zeitungsgruppe Ostfriesland durch die NOZ/mh:n Mediengruppe im Vorprüfverfahren freigegeben.
  • Im Rheiderland entfällt damit der Wettbewerb zwischen Rheiderland Zeitung und Ostfriesen-Zeitung, beide gehören künftig zur selben Gruppe.
  • Untersagen konnte das Amt den Kauf nicht: Bei Zeitungen ist das erst ab einem gemeinsamen Marktvolumen von fünf Millionen Euro möglich, das hier nicht erreicht wird.

Das Bundeskartellamt hat der NOZ/mh:n Mediengruppe am 21. Oktober im Vorprüfverfahren den Weg zur Mehrheit an der Zeitungsgruppe Ostfriesland in Leer freigemacht, und zwar ausdrücklich gegen die eigenen Bedenken. Im Rheiderland verschwindet damit der einzige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen. Untersagen durfte das Amt den Kauf trotzdem nicht, wie es in seiner Mitteilung schreibt.

Zur Zeitungsgruppe Ostfriesland gehören die „Ostfriesen-Zeitung“, die „Ostfriesische Nachrichten“, der „General-Anzeiger“ und die „Borkumer Zeitung“. Die Osnabrücker Gruppe gibt im Süden Ostfrieslands bereits die „Rheiderland Zeitung“ heraus. Deren einziger Wettbewerber war bisher die „Ostfriesen-Zeitung“. Künftig gehören beide zum selben Haus.

Der Zukauf ist der dritte Schritt in kurzer Folge. Am 27. November 2025 gab das Amt die Übernahme des „Ostfriesischer Kurier“ und der „Norderneyer Badezeitung“ frei, am 8. Juni 2026 die Mehrheit am Medienhaus BruneMettcker in Jever mit „Wilhelmshavener Zeitung“ und „Jeversches Wochenblatt“. Beide Male hielt Präsident Andreas Mundt den Kauf für unbedenklich, weil sich die Verbreitungsgebiete nicht überschnitten. Den „Ostfriesischer Kurier“ hat die NOZ/mh:n zum 1. September 2026 an die OM-Mediengruppe weiterverkauft.

Diesmal klingt Mundt anders. Der Zusammenschluss könne „in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen“, sagt er. Das Amt prüft bei Zeitungen den Wettbewerb um Leser und den um Anzeigenkunden. Betroffen sind damit auch lokale Werbekunden im Rheiderland: Ihnen fehlt künftig die zweite Tageszeitung als Ausweichmöglichkeit.

Dass der Kauf trotzdem durchgeht, liegt an der Bagatellmarktschwelle: Unter 20 Millionen Euro Umsatz auf den betroffenen Märkten kann das Kartellamt nicht untersagen. Für Zeitungen zählen die Umsätze vierfach, ein Verbot ist damit ab fünf Millionen Euro tatsächlichem Marktvolumen möglich. Selbst diese Schwelle erreicht der Markt im Rheiderland nicht.

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