Rat der EU will Reichweitenmessung von der Cookie-Einwilligung befreien

Das Wichtigste in Kürze
- Der Rat der EU hat am 21. Oktober 2026 seine Verhandlungsposition zum Digital Omnibus beschlossen.
- Cookies sollen ohne Einwilligung erlaubt sein, wenn sie für den Dienst, die Reichweitenmessung oder die Sicherheit des Geräts nötig sind; die Regeln bleiben in der E-Privacy-Richtlinie.
- Werbe-Cookies nennt der Rat unter den Beispielen nicht. Das Europaparlament hat noch keine Position, erst danach beginnen die Verhandlungen.
Websites sollen Cookies für die Reichweitenmessung künftig setzen dürfen, ohne vorher zu fragen. So wollen es die EU-Mitgliedstaaten: Der Rat der EU hat am 21. Oktober seine Position zum Digital Omnibus beschlossen, dem Paket, mit dem Brüssel Datenschutz-, Datenrecht- und Cyber-Meldepflichten vereinfachen will. Die Cookie-Regeln bleiben danach in der E-Privacy-Richtlinie, bekommen aber zusätzliche Ausnahmen von der Einwilligungspflicht.
Als Beispiele nennt der Rat Cookies, die für die Bereitstellung eines Dienstes nötig sind, die der Reichweitenmessung dienen oder die Sicherheit des Endgeräts schützen. Das Ziel formuliert er offen: weniger Cookie-Banner beim Surfen. Den Weg der Kommission, deren Vorschlag vom 19. November 2025 stammt, gehen die Staaten an dieser Stelle nicht mit. Laut einem dpa-Bericht, den t3n veröffentlicht hat, lehnen sie die Idee ab, dass Nutzer ihre Cookie-Einstellungen im Gerät speichern und automatisch an Websites übermitteln.
Werbe-Cookies nennt der Rat nicht als Ausnahme#
Für Publisher und Vermarkter wäre die Messausnahme ein echter Gewinn. Reichweitenzahlen, die heute an der Zustimmungsquote hängen, würden vollständiger, und damit auch die Grundlage, auf der Werbeplätze verkauft werden. Die Banner verschwinden dadurch aber nicht: Personalisierte Werbung und Targeting tauchen unter den Beispielen des Rates nicht auf. Wer Werbung ausspielt, dürfte also weiter die Zustimmung brauchen, und der Streit um die Haftung bei fehlender Einwilligung, den gerade der BGH verhandelt, bleibt davon unberührt.
Wer Consent-Management und Messung verantwortet, sollte deshalb jetzt sauber trennen, welche Cookies ausschließlich der Reichweitenmessung dienen. Nur diese Gruppe hätte nach den Verhandlungen eine Chance, ohne Abfrage auszukommen.



