BGH kippt Amazons Prime-Klausel: Abo-Anbieter müssen Widerspruchsrechte klar regelnDie AGB-Klausel für die Prime-Preiserhöhung 2022 ist unwirksam, weil Kunden ihre Rechte nicht erkennen konnten. Streaming-Abos wie DAZN stehen vor derselben Frage.Media & Werbemarkt06:44 Uhr